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   BSG, 13.04.1983 - 4 RJ 53/82   

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https://dejure.org/1983,4124
BSG, 13.04.1983 - 4 RJ 53/82 (https://dejure.org/1983,4124)
BSG, Entscheidung vom 13.04.1983 - 4 RJ 53/82 (https://dejure.org/1983,4124)
BSG, Entscheidung vom 13. April 1983 - 4 RJ 53/82 (https://dejure.org/1983,4124)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf erhöhte Witwenrente - Waisenrentenberechtigung eines Kindes - Einheitliches Versicherungsverhältnis - Potentieller Waisenrentenanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1983, 1020
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 13.04.1983 - 4 RJ 43/82
    Auszug aus BSG, 13.04.1983 - 4 RJ 53/82
    HVBG HVBG-Info 06/1983 vom 23.06.1983, S. 0045 - 0045, DOK 471.2/017-BSG Gewährung der "großen" Witwenrente gemäß § 1268 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 RVO - BSG-Urteile vom 13.04.1983 - 4 RJ 53/82 - und - 4 RJ 43/82 Gewährung der "großen" Witwenrente gemäß § 1268 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 RVO (vergleichbar mit § 590 Abs. 2 Satz 1 RVO); hier: BSG-Urteile vom 13.04.1983 - 4 RJ 53/82 - und - 4 RJ 43/82 - Das BSG hat mit Urteil vom 13.04.1983 - 4 RJ 53/82 - bei folgendem Sachverhalt die Gewährung der erhöhten Witwenrente nach § 1268 Abs. 2 RVO bejaht: Die Beteiligten stritten um die Gewährung der höheren Witwenrente.
  • BVerfG, 02.05.2012 - 1 BvL 20/09

    Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Erziehungsrente unzulässig

    Mit Urteilen vom 18. März 1983 - 11 RA 22/82 -, SozR 2200 § 1265 Nr. 70 und vom 13. April 1983 - 4 RJ 53/82 -, SozR 2200, § 1268 Nr. 21 entschied das Bundessozialgericht, dass die früheren wegen Kindererziehung erhöhten Renten auch zu leisten seien, wenn die Waisenrentenberechtigung des Kindes nicht aus demselben Versicherungsverhältnis wie die Witwenrente abzuleiten ist.

    Entscheidend war nach dieser Rechtsprechung, dass die erhöhten Renten gewährt wurden, um der Witwe, die ein "potentiell waisenrentenberechtigtes" Kind erzieht, im Regelfall den Unterhalt der Familie ohne Erwerbstätigkeit zu ermöglichen (vgl. BSG, Urteil vom 13. April 1983 - 4 RJ 53/82 -, SozR 2200, § 1268 Nr. 21).

  • BFH, 08.03.1989 - X R 16/85

    1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den

    Hinsichtlich der Höhe der Witwenrente unterscheidet § 1.268 RVO (in der Fassung durch Art. 2 § 1 Nr. 21 des Gesetzes vom 7. Mai 1975, BGBl I 1975, 1.061) "zwischen zwei Berechnungsarten, die jeweils an eine fiktive Versicherungsrente anknüpfen" (Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 13. April 1983 4 RJ 53/82, SozR 2.200, § 1.268 RVO Nr. 21): Während die kleine Witwenrente grundsätzlich sechs Zehntel der Berufsunfähigkeitsrente beträgt (§ 1.268 Abs. 1 RVO), errechnet sich die große Witwenrente aus sechs Zehnteln der Erwerbsunfähigkeitsrente (§ 1.268 Abs. 2 RVO).
  • SG Hamburg, 24.07.1985 - 24 U 73/84
    Der Anspruch auf erhöhte Witwenrente wegen Kindererziehung erfordert auch in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht - ebensowenig wie in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl Urteile des BSG vom 13.4.1983 4 RJ 43/82 = HVBG RdSchr VB 66/83 und 4 RJ 53/82 = SozR 2200 § 1268 Nr. 21) -, daß die Waisenrentenberechtigung des Kindes und die Witwenrente aus demselben Versicherungsverhältnis abzuleiten sind.
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